12.08.20
Neue EWS und Kantonalstich Reglemente, spezieller Abrechnungstermin für 2020
Wie schon im Januar mitgeteilt, sind die bereits kommunizierten Änderungen nun in die überarbeiteten Reglemente und Ausführungsbestimmungen für den Kantonalstich und das EWS eingeflossen. Speziell zu erwähnen ist das geänderte Abrechnungsdatum (der 20. September) und das daraus resultierende geänderte Zeitfenster um das EWS und die Kantonalstiche zu schiessen. Für das Jahr 2020 gilt wegen Corona als Abrechnungsdatum einmalig der 30. September.