Thurgauer Kantonalschützenverband

Anpassungen SSV-Schutzkonzept Covid-19

(Quelle SSV) Der Bundesrat hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, diverse Lockerungen der aufgrund der Corona-Pandemie beschlossenen Einschränkungen bekanntgegeben. Die «neuen Rahmenvorgaben für den Sport» von Swiss Olympic und BASPO schreiben vor, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen ein Schutzkonzept zwingend vorhanden sein muss.

Der SSV hat sein Schutzkonzept den neuen Bedingungen angepasst. Dieses überarbeite Konzept «Schutzkonzept Covid-19: Umsetzung im Breitensport» mit den ebenfalls angepassten Prinzip-Skizzen, der Anwesenheitsliste und dem neuen FAQ gilt ab 6. Juni 2020. Das neue Musterschutzkonzept ersetzt ab sofort das bisherige «Schutzkonzept Covid-19: Schutzmassnahmen im Schiesssport» vom 27. April 2020.

Vereine können nun auf dieses detaillierte, dem Schiesswesen und seinen Besonderheiten angepasste Schutzkonzept zurückgreifen.

Der SSV bittet die Verantwortlichen und die Schützinnen und Schützen zu beachten, dass es weiterhin sehr wichtig ist, die übergeordneten allgemein gültigen Verhaltensgrundsätze (siehe Seite 1 des Schutzkonzeptes) einzuhalten und dankt für das Verständnis und den respektvollen Umgang mit den Regeln.   

    

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