Thurgauer Kantonalschützenverband

Eidgenössisches Feldschiessen (EFS)

Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt. Für ein ganzes Wochenende wird eine der ältesten Schiesstraditionen mit Geselligkeit & Sportlichkeit auf nationaler Ebene zelebriert. Ein Fest für Schützen und solche, die gerne schiessen oder es probieren möchten.

Die Teilnahme kommt vor dem Rang!

Auch dieses Jahr ist es für Jede und Jeden eine Ehrensache, mit einer grossen Beteiligung zu beweisen, dass Mitmachen viel wichtiger ist als ein Spitzenplatz. 

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Alle Nicht-Vereinsmitglieder müssen einem Verein zur Betreuung, Abrechnung und Rangierung zugewiesen werden. Teilnehmende, die nicht an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind, sind durch den ihnen zugewiesenen Verein zu betreuen.

Mit welchen Waffen darf teilgenommen werden?

Es darf nur mit Ordonnanzwaffen geschossen werden. Den Teilnehmenden steht die Wahl unter den zugelassenen Ordonnanzwaffen frei. Die Liste der zugelassenen Ordonnanzwaffen, das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanz- und ordonnanzähnlichen Waffen im Schiessen ausser Dienst (Hilfsmittelverzeichnis) ist unten angehängt.

Welches Programm wird geschossen?

1. Teil: Einzelfeuer. Es werden 6 Schuss innert 6 Minuten abgefeuert und einzeln gezeigt.

2. Teil: Kurzfeuer. Es werden zwei mal je 3 Schüsse in je 60 Sekunden abgefeuert. Gezeigt wird nach je 3 Schüssen.

3. Teil: Schnellfeuer. Es werden 6 Schüsse in 60 Sekunden abgegeben. Am Schluss wird gezeigt.

Termine EFS

        2023

        2024

        2025

        2026

02.06. - 04.06.23

24.05. - 26.05.24

23.05. - 25.05.25

29.05. - 31.05.26

Links für Vereine und Verbände

Kromer Printlogistik-Portal

Resultateportal via Infra Soft

Geschichte des Eidgenössischen Feldschiessens

Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken.

Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 08.05.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den kantonalen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. “.... von den auf die mittlere Distanz von 300m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen”. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 08.10.1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht.Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann er sich bald nach der Jahrhundertwende durch das Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12.06.1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.

Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt. Heute schiessen ca. 60% der Schützinnen und Schützen das Kranzresultat.


Für weitere Fragen steht Euch der Feldchef des TKSV Hanspeter Bamert (bamertfarm@thurweb.ch) gerne zur Verfügung.

 

Waffe ins Eigentum übernehmen

Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:

  • AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren mindestens zweimal das Obligatorische Programm 300m und zweimal das Feldschiessen  absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
  • Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.

TKSV Dokumente Feldschiessen

28-03-2023 28-03-2023 5.31.3.23 AFB EFS-300 TKSV 2023 Download
28-03-2023 28-03-2023 5.32.3.23 AFB EFS-50-25 TKSV 2023 Download
EFS Schiessplatzzuweisung 2024 2024 Download
EFS Plakat U20 Wettbewerb 2023.pdf 2023 Download
2023 2023 EFS Plakat A2 - 2023.pdf 2023 Download
EFS Vorlage Plakatbeschriftung A4.doc 2022 Download
EFS Auszeichnungslimiten 25-50m.pdf 2019 Download
EFS Auszeichnungslimiten 300m.pdf 2019 Download
EFS Vorlage Etiketten A4.doc 2019 Download
EFS Standblatt Training Nadeldrucker.doc 2019 Download
EFS Druckvorlage FS-Ausweis.pdf 2019 Download
EFS Meldeformular Jugendliche am Feldschiessen.doc 2022 Download
EFS Kommandierliste Pistole.pdf 2019 Download
EFS Konzept Jugendliche 2016.pdf 2019 Download
EFS Muster Schiessplatzweisung 2017.doc 2019 Download
EFS Standblatt Training Etiketten.docx 2019 Download
EFS Kommandierliste Gewehr.pdf 2019 Download

SSV Reglemente

4.04.4601 d (3.10.01) 4.04.4601 d (3.10.01) Reglement über das Eidgenössische Feldschiessen Gewehr 300m und Pistole 25/50m (EFS G300 und P25/50) 2022 Download
Informationsblatt - Bundesübungen (EFS und OP) 2022 Download
3.10.03 3.10.03 Auszeichnungslimiten EFS/OP Gewehr 300m 2016 Download
3.10.04 3.10.04 Auszeichnungslimiten EFS/OP Pistole 25/50m 2005 Download
3.10.05 3.10.05 Umrechnungstabelle Pistole 25/50m 2005 Download
27.132_d 27.132_d Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel (Stand 01.01.2020) 2020 Download

EFS 2020 Werbebilder zum Herunterladen

2020 2020 Feldschiessen Plakat klein A4 2020 Download
2020 2020 Feldschiessen Plakat gross A2 2020 Download